Florhofgasse, Zürich - 1. Rang
Ausgangslage
Das Verwaltungsgebäude an der Florhofgasse 2 wurde um 1770 gebaut. Seit Bestehen wechselten oft die Besitzer, bis 1930 der Kanton Zürich das Gebäude übernahm. Zuerst vermietete dieser das Gebäude an eine private Krankenanstalt und nach einer gründlichen Renovation 1944 zog die Oberstaatsanwaltschaft in das Gebäude ein, welche bis im Jahr 2022 Mieterin war.
Für die weitere Nutzung als Verwaltungsbau des Obergerichtes soll das Gebäude unter denkmalpflegerischen Aspekten instandgesetzt werden.
Haltung
Der heutige Ausdruck des barocken Gebäudes wird weitgehend durch die klassizistische Regelmässig- keit und Klarheit des Umbaus von 1846 bestimmt. Für die anstehende Instandsetzung dient uns der Klassizismus als Referenz:
Rückbauen - Störende, spätere Umbauten und Ergänzungen werden rückgebaut. Vorbild für den Rückbau ist die von Leonard Zeugheer klassizistische Überformung und Ausstattung. Es erfolgt kein Rückbau in den Barock. Anbauten und Ausstattungen aus dem 20. Jahrhundert werden kritisch hinterfragt und wo störend rückgebaut.
Neu Bauen - Neue Elemente sind klar als solche zu erkennen. Die Regelmässigkeit und Klarheit des Klassizismus ist dafür Ausgangslage. Neue Elemente sind immer Neuinterpretationen die sich an den Kennzeichen des Klassizismus orientieren aber nie historisierend sind.
Integrieren - Interventionen aus Anforderungen an Haustechnik, Sicherheit, Brandschutz und baurechtliche Anforderungen wie Hindernisfreiheit und Belichtung zeichnen sich durch die gleiche formal zu- rückhaltende dekorative Durchgestaltung wie der Bestand aus.
Veranstalter / Auftraggeber
Hochbauamt des Kantons Zürich
Adresse
Florhofgasse 2, Zürich
Termine
2022 - 2023
Auftragsart
Planerwahl im selektiven Verfahren - 1. Rang
Mitarbeit
Jasmin Brunner
Olivia Lötscher
Simon Neuenschwander
Christoph Stuber
Tom Winkelmann